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   BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12   

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https://dejure.org/2013,42019
BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12 (https://dejure.org/2013,42019)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2013 - XI R 40/12 (https://dejure.org/2013,42019)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - XI R 40/12 (https://dejure.org/2013,42019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • openjur.de

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002
    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • rewis.io

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft eines auswärtig zur Berufsausbildung untergebrachten Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft eines auswärtig zur Berufsausbildung untergebrachten Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft eines auswärtig zur Berufsausbildung untergebrachten Kindes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.09.2012 - VI R 78/10

    Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteile vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BFHE 218, 174, BStBl II 2007, 609; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, m.w.N.).

    b) Aber selbst dann, wenn keine doppelte Haushaltsführung der S vorgelegen haben sollte, kommt --entgegen der Auffassung des FG-- ein Abzug der Unterkunftskosten als Werbungskosten in Betracht, und zwar gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

    Da die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören, können --wie bei einer Auswärtstätigkeit (s. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782)-- grundsätzlich auch die durch eine Bildungsmaßnahme veranlassten Unterkunftskosten Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein (BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

    Auch dies ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, m.w.N.).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284, das das FG bei seiner Urteilsfindung noch nicht berücksichtigen konnte, kommt unter den dort genannten Voraussetzungen auch ein Abzug von Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht.

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Im zweiten Rechtsgang kann das FG auch der von der Klägerin im Revisionsverfahren aufgeworfenen Frage nachgehen, ob sich in X die regelmäßige Arbeitsstätte der S befunden hat, was anhand der bisherigen Feststellungen derzeit ebenfalls nicht abschließend beurteilt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517; vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914; s.a. BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 64/11

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Im zweiten Rechtsgang kann das FG auch der von der Klägerin im Revisionsverfahren aufgeworfenen Frage nachgehen, ob sich in X die regelmäßige Arbeitsstätte der S befunden hat, was anhand der bisherigen Feststellungen derzeit ebenfalls nicht abschließend beurteilt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517; vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914; s.a. BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449).
  • BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Im zweiten Rechtsgang kann das FG auch der von der Klägerin im Revisionsverfahren aufgeworfenen Frage nachgehen, ob sich in X die regelmäßige Arbeitsstätte der S befunden hat, was anhand der bisherigen Feststellungen derzeit ebenfalls nicht abschließend beurteilt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517; vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914; s.a. BFH-Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 14/12, BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    a) Dabei kommt nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208; vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627) zunächst das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Betracht.
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Dies gilt grundsätzlich auch für einen alleinstehenden Arbeitnehmer; auch er kann einen doppelten Haushalt führen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09, BFHE 230, 5, BStBl II 2012, 618; s.a. BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 13/12, BFHE 239, 123, BStBl II 2014, 28).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Da die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören, können --wie bei einer Auswärtstätigkeit (s. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782)-- grundsätzlich auch die durch eine Bildungsmaßnahme veranlassten Unterkunftskosten Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein (BFH-Urteil in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    a) Dabei kommt nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208; vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627) zunächst das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Betracht.
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    Soweit das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07 (BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414) einen Werbungskostenabzug gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG mit der Begründung versagt hat, die Kosten für eine angemessene Unterkunft stellten nach der Konzeption des Einkommensteuerrechts grundsätzlich Kosten des Haushalts i.S. des § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG dar, die mit dem Grundfreibetrag nach § 32a EStG pauschal abgegolten seien, hat das FG nicht berücksichtigt, dass S --wie die Klägerin behauptet-- sowohl in Y als auch in X gewohnt hat.
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 10/12

    Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
    a) Dabei kommt nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 26. Juli 2012 VI R 10/12, BFHE 238, 413, BStBl II 2013, 208; vom 16. Januar 2013 VI R 46/12, BFHE 240, 241, BStBl II 2013, 627) zunächst das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Betracht.
  • BFH, 16.05.2013 - III R 8/11

    Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer

  • BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03

    Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

  • BFH, 24.01.2013 - V R 42/11

    Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10

    Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10

    Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4

  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Das ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2013 XI R 40/12 (BFH/NV 2014, 502).

    Wie das FG zu Recht erkannt hat, stehen die Urteile des BFH in BFH/NV 2014, 502 und in BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284 dieser Beurteilung nicht entgegen.

    cc) Im Urteil in BFH/NV 2014, 502 hat der XI. Senat unter Bezugnahme auf das Urteil des VI. Senats ebenfalls zu einer Bildungsmaßnahme entschieden und die Sache an das FG zur Nachholung von Feststellungen, die die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung ermöglichen, zurückverwiesen.

  • FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen einer Vollzeitlehre im dualen System;

    Ferner hat sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung zur Abziehbarkeit der Wohnkosten am Ausbildungsort auf das Urteil des BFH vom 16.10.2013 (XI R 40/12) bezogen.

    Aus dem von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführten Urteil des BFH vom 16.10.2013 (XI R 40/12), das auf die Entscheidung vom 19.09.2012 (VI R 78/10 BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284) Bezug nimmt, ergibt sich nach Dafürhalten des erkennenden Senats nichts anderes.

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1310/13

    Berücksichtigung von Aufwendungen, die durch eine Bildungsmaßnahme veranlasst

    22 Da die geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit der auswärtigen Unterbringung zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören, können -wie bei einer Auswärtstätigkeit (s. dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BStBl II 2005, 782)- grundsätzlich auch die durch eine Bildungsmaßnahme veranlassten Aufwendungen Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein, wenn es sich um notwendige Mehraufwendungen handelt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2013 XI R 40/12, BFH/NV 2014, 502 und vom 19. September 2012 VI R 78/10, BStBl II 2013, 284).
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